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Allgemeine Geschäfts-und Nutzungsbedingungen der Marktplatz Internetplattform hodegos, Betreiber die hodegos Marktplatz zum Buchen von Künstlern GbR

Inhalt

1 Allgemeines. 2

1.1 Ausschließlichkeit der Geschäfts-und Nutzungsbedingungen. 2

1.2 Betreiber. 2

1.3 Berechtigungen für Benutzer und Mitgliedschaft. 2

1.3.1 Berechtigungen. 2

1.3.1 Beginn und ordentliche Beendigung der Mitgliedschaft. 2

1.3.2 Außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft. 2

1.3.3 Registrierung. 2

1.3.4 Identität der Nutzer. 2

1.3.5 Nutzungseinschränkungen. 2

1.4 Haftung. 2

1.5 Datenschutz. 2

1.6 Gerichtsstand. 2

1.7 Salvatorische Klausel 2

2 Erläuterung der Begriffe Auftritt, Bestellung, Künster, Veranstalter, Auftrittsvertrag, Gage im Sinn des Marktplatzes  2

2.1 Vorbemerkung. 2

2.2 Auftritt. 2

2.3 Bestellung. 2

2.4 Künstler. 2

2.5 Veranstalter. 2

2.7 Auftrittsvertrag. 2

2.8 Gage. 2

2.8.1 Grundsätzliches. 2

2.8.2 Teilzahlung. 2

2.8.3 Währungen. 2

3 Funktion. 2

3.1 Grundsätzliches Prinzip und Abfolge des Angebots-, Gegenangebots- und Einigungswesens. 2

3.2 Angebot. 2

3.2.1 Grundsätzliches. 2

3.2.2 Angebot durch Künstler, Pflichten. 2

3.2.3 Angebot durch Veranstalter, Pflichten. 2

3.2.4 Bestandteile von Angeboten; den Angeboten angehängte Daten, Dateien, Dokumente. 2

3.2.5 Grundsätzliche Dauer und Gültigwerden von Angeboten. 2

3.2.6 Zeitversetztes Sichtbar- und Gültigwerden von Angeboten. 2

3.3 Gegenangebot. 2

3.3.1 Grundsätzliches. 2

3.3.2 Gegenangebot, Pflichten des Gegenangebotsstellers. 2

3.3.3 Gegenangebot, Pflichten des Gegenangebotsempfängers. 2

3.3.4 Grundsätzliche Dauer und Gültigwerden von Gegenangeboten. 2

3.4 Nachlaufzeit im Anschluß an die zeitliche Strecke der Gültigkeit von Angeboten und Gegengebotswesen im Verlauf der Nachlaufzeit. 2

3.5 Funktion und Zweck der Elektronischen Post, die durch hodegos bereitgestellt wird (Mitteilung an den Anbieter; Mitteilung an den Gegenanbieter). 2

3.6 Begriffsbestimmungen beziehungsweise Funktionen zur Vereinfachung des Gebotsverkehrs und Vertragswesens  2

3.6.1 Grundsätzliches. 2

3.6.2 Begriffe. 2

3.7 Ausschlüsse und Zuwiderhandlungen. 2

3.8 Zustandekommen des Vertrags. 2

3.8.1 Grundsätzliches. 2

3.8.2 Gültigkeit, Inhalt und Bedeutung einzelner Vertragsbestandteile, Klauseln. 2

3.9 Pflichten von hodegos im Fall des Zustandekommens eines Vertrags. 2

3.10 Haftungsausschluss von hodegos im Fall des Zustandekommens eines Vertrags. 2

3.11 Pflichten der Parteien gegenseitig gegenüber im Fall des Zustandekommens eines Vertrags. 2

3.11.1 Pflichten des Künstlers. 2

3.11.2 Pflichten des Veranstalters. 2

3.12 Pflichten der Parteien gegenüber hodegos im Fall des Zustandekommens eines Vertrags. 2

3.13 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole. 2

3.13.1 Grundsätzliches. 2

3.13.2 Bewertungsnoten. 2

3.13.3 Bewertungskommentar. 2

3.14 Provisions-und Gebührenordnung. 2

4. Konfliktfälle, Nichterbringung von Auftritt, Storno. 2

4.1 Grundsätzliches. 2

4.2 Verpflichtungen außerhalb, Kollision von Vertragsansprüchen. 2

4.3 Absagen von Auftritten und Bestellungen: Storno, Konsequenzen, Kompensation von Vorleistungen   2

4.4 Konflikte. 2

 

 

 

 

1 Allgemeines

 

1.1 Ausschließlichkeit der Geschäfts-und Nutzungsbedingungen

 

Die hodegos Marktplatz zum Buchen von Künstlern GbR (nachfolgend: „hodegos“) bietet ihre Dienste, insbesondere die Möglichkeit der Nutzung der von der hodegos unterhaltenen Marktplatz Internetplattform mit dem Namen hodegos (nachfolgend: „Marktplatz“), ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäfts-und Nutzungsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) an. Abweichende Geschäfts-und Nutzungsbedingungen, etwa solche eines Nutzers, haben im Rechtsverhältnis zwischen Mitgliedern und hodegos keine Bedeutung, und Mitglieder erkennen mit dem Mitgliedwerden im Rahmen des Marktplatzes hodegos und mit dem dort Tätigen von Rechtsgeschäften an, dass etwa eigene Geschäftsbedingungen gegenüber hodegos bedeutungslos sind und gegenüber anderen Mitgliedern nur insoweit bedingt gültig sind als sie den AGB nicht widersprechen.

 

1.2 Betreiber

 

Betreiber des Marktplatzes ist die hodegos. Mit der Nutzung des Marktplatzes, insbesondere der Registierung als Nutzer und dem Tätigen von Angeboten und Abschließen von Verträgen über den Marktplatz ist verbunden, dass der Nutzer die hodegos als Betreiber des Marktplatzes anerkennt und sich den AGB der hodegos fügt.

 

1.3 Berechtigungen für Benutzer und Mitgliedschaft

 

1.3.1 Berechtigungen

 

Die Möglichkeit und Rechte zur Nutzung zum Zwecke des Abschließens von Verträgen unter Zuhilfenahme des Marktplatzes stehen nur registrierten Nutzern zu. Jeder Nutzer erkennt durch die Registrierung die AGB von hodegos zur Regelung der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und hodegos als verbindliche Geschäfts-und Nutzungsbedingungen an. Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt, welche zum Zeitpunkt der Registrierung eines Kontos die Absicht haben, unter Zuhilfenahme von hodegos Abschlüsse von rechtsgültigen Verträgen mit anderen Mitgliedern anzustreben. Das Interesse an Information über andere Mitglieder und das Stattfinden von Vertragsabschlüssen durch diese alleine stellt keinen Grund und keine Berechtigung zur Vornahme einer Registrierung dar. Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ist die Nutzung der Dienste von hodegos nicht gestattet. Macht ein Nutzer falsche Angaben zur Volljährig- beziehungsweise Geschäftsfähigkeit beziehungsweise Absicht, so verstößt er gegen die AGB der hodegos, was Entzug der Registrierung als Nutzer zur Folge hat, ohne dass der Nutzer der hodegos irgendwelche Rechte zur Erfüllung irgendwelcher Forderungen hätte, insbesondere Forderungen auf Schadensersatz. Nicht registrierte Nutzer haben keine Rechte hodegos gegenüber.

 

1.3.1 Beginn und ordentliche Beendigung der Mitgliedschaft

 

Nutzer erlangen die Mitgliedschaft, die zur Teilnahme an durch den Marktplatz unterstütztem Angebots- und Vertragswesen berechtigt, durch Beantragung der hodegos gegenüber. hodegos prüft die im Antrag mitgeteilten Angaben und entscheidet über Annahme und Ablehnung nach alleiniger Maßgabe der hodegos. Ablehnung des Antrags auf Mitgliedschaft kann erfolgen, ohne dass es weiterer Begründung bedarf. Beide Seiten, also registrierte Nutzer und der Marktplatzbetreiber hodegos, können die Mitgliedschaft durch einfache Erklärung, auch per E-Mail, mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass es hierzu besonderer Gründe bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung seitens hodegos aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Forderungen der hodegos Mitgliedern gegenüber, deren Mitgliedschaft endete, gelten auch über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Beendigung der Mitgliedschaft hinaus.

 

Jedem Mitglied steht es zu jeder Zeit frei, seine Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist gebührenfrei. Die Beendigung der Mitgliedschaft hat zur Folge, dass sämtliche mit dem Konto in Verbindung stehende Daten, etwa über bisherige Verträge, Listen und Mitteilungen, gelöscht, zumindest für den Benutzer unzugänglich gemacht und auch bei im Fall eines späteren Registrierens eines neuen Kontos nicht weiter- beziehungsweise wiederverwendet werden können, und dass über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung hinaus noch gültige Angebote und Gegengebote des Mitglieds ihre Gültigkeit verlieren. hodegos erstattet dem Mitglied in solchen Fällen, in welchen Angebote und Gegenangebote aufgrund der Kündigung der Mitgliedschaft ihre Gültigkeit vorzeitig verlieren, keinerlei Gebührenanteile in Bezug auf den über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung hinaus gehenden Zeitpunkt, und hodegos haftet nicht für etwaige Schäden beziehungsweise Folgeschäden, welche aufgrund der Kündigung eines Mitglieds während der Laufzeit eines Angebots beziehungsweise Gegengebots entstehen.

 

Die ordentliche Beendigung der Mitgliedschaft hat zur Folge, dass die natürliche beziehungsweise juristische Person hinsichtlich einer erneuten Anmeldung gesperrt wird. Um eine Integrität und Kontinuität für die Benutzer zu gewährleisten, kann ein Mitglied, das bereits ein mal die Mitgliedschaft beendet hat, eine erneute Mitgliedschaft unter Nennung von Gründen nur nach der Maßgabe von hodegos erlangen.

 

1.3.2 Außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft

 

Die Gestattung der Registrierung erfolgt in jederzeit widerruflicher Weise. hodegos steht, ohne dass es einer Begründung bedarf, das Recht zu eine erfolgte Registrierung zu widerrufen und somit eine Nutzung ihrer Dienste zu beenden oder zu verhindern. Dies gilt insbesondere bei nach dem Befinden der hodegos nicht dem Geschäftszweck der hodegos dienenden Angeboten oder Anfragen, bei Angeboten oder Anfragen, die nach der Beurteilung der hodegos als Spam identifiziert werden, weil mit ihnen keine dem Geschäftszweck dienende Vorgänge in Verbindung gebracht werden, sondern die Behinderung und Störung der Ausübung der Geschäftstätigkeit, in Fällen, in welchen nach Befinden der hodegos die Absicht erkennbar ist, dass dem Geschäftszweck zuwider gehandelt wird, etwa in Form vorsätzlicher oder in grobfahrlässiger Weise erfolgter falscher Angaben, sowie bei rechts- und sittenwidrigen Angeboten oder Anfragen, etwa solchen mit pornografischem, politischen oder in schädlicher Weise religiösem Inhalt , beziehungsweise Angeboten oder Anfragen zur Förderung der Prostitution. Sobald einem Nutzer die Mitgliedschaft gekündigt wurde, darf dieser den Marktplatz auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden und nicht neue Konten eröffnen.

 

1.3.3 Registrierung

 

Mit der Registrierung kommt zwischen hodegos und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung des Marktplatzes zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Die von hodegos bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, zum Beispiel Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer (keine Mehrwertdienste-Rufnummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma und einen Vertretungsberechtigten. Als Vor- und Nachname sind in wahrheitsgemäßer Weise diejenigen Namen anzugeben, welche von rechtsgeschäftlicher Bedeutung und Wirksamkeit sind. Führt eine Person etwa einen Künstlernamen und will sie den bürgerlichen Namen verschweigen, so ist die Angabe des Künstlernamens bei der Registrierung eines Kontos bei hodegos nur dann ausreichend und zulässig, wenn dieser die daran gestellten Anforderungen der rechtsgeschäftlichen Bedeutung und Wirksamkeit erfüllt. Falls es sich so verhält, dann ist hodegos ein Beleg dafür vorzulegen. Da dies in der Regel nicht der Fall sein wird, ist grundsätzlich der sogenannte bürgerliche Name derjenige, der als Angabe zu wählen ist. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Handelt es sich bei der Anmeldung um eine natürliche Person, so dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden, das heißt keine Gruppen von Personen, Ehepaare oder Familien. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren. Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, hodegos umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde. hodegos wird das Passwort eines Mitglieds nicht an Dritte weitergeben und einen Nutzer nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Grundsätzlich darf ein Nutzer nicht mehr als ein Konto bei hodegos eröffnen, es sei denn, ein Nutzer beabsichtigt Aktivitäten in seiner Eigenschaft als Künstler von solchen als Veranstalter zu trennen und unter zwei verschiedenen Konten zu verwalten oder er gehört verschiedenen Gruppen von Künstlern beziehungsweise Veranstaltern an und benötigt der Anzahl betreffender Gruppen entsprechende Konten. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere das Eröffnen von Konten in unangemessener Zahl und in unbegründeter Weise, ist verboten. Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. hodegos behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. hodegos behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von Mitgliedern nach einjähriger Inaktivität zu löschen.

 

1.3.3.1 Wahl und Bestimmen des Mitgliedsnamens

 

Bei der Anmeldung wählen Mitglieder einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Um sicherzustellen, dass die Rechte Dritter nicht verletzt werden, stehen bei der Wahl sprachliche Möglichkeiten zur Verfügung, welche derartiges ausschließen oder zumindest die Wahrscheinlichkeit reduzieren. Zum Beispiel: „Elvis Presley“ ist als Benutzername problematisch; „Elvis-Fan“ hingegen ist eher unproblematisch.

 

1.3.3.2 Kollision von Interessen von Mitgliedern bezüglich des Mitgliedsnamens

 

Kommt es hinsichtlich der Registrierung von Mitgliedsnamen zur Kollision von Interessen zwischen Mitgliedern in dem Sinn, dass sie Anspruch auf das Füren des Namens erheben, so haben die betroffenen Mitglieder die Möglichkeit, sich an hodegos zu wenden und ihre Ansprüche zu erläutern, und es tritt ein Konfliktfall ein, um dessen Auflösung sich hodegos bemüht. hodegos prüft die Situation und die Erläuterungen und trifft zur Auflösung eine Entscheidung einzig nach der Maßgabe von hodegos und teilt diese den Parteien mit. In der Konsequenz kann diese bedeuten, dass dem Mitglied, welches einen bestimmten Mitgliedsnamen führt und diesen weiterzuführen beabsichtigt, auf welchen zu führen ein anderes Mitglied einen Anspruch erhebt, der Mitgliedsname entzogen und es zur Bestimmung eines anderen und sich deutlich unterscheidenden Mitgliedsnamens aufgefordert wird. In solchen Fällen unternimmt hodegos Anstrengungen, dass dabei die an das Konto geknüpfte Historie mit Bewertungen, Listen und Nachrichten erhalten bleibt, aber hodegos garantiert nicht für das Gelingen. Sollte ein Mitglied gegen die Entscheidung zur Auflösung des Konflikts, welche hodegos nach eigener Maßgabe trifft und den betroffenen Mitgliedern mitteilt, Widerspruch erheben, so hat es dies hodegos und dem anderen Mitglied mitzuteilen. hodegos prüft nach eigener Maßgabe, ob die Situation eine Fortsetzung des Konfliktfalls begründet, und im Fall, dass hodegos dies für angezeigt hält, bestellt hodegos einen unabhängigen Sachverständigen, der eine endgültige Entscheidung zur Auflösung des Konflikts trifft. hodegos teilt dessen Entscheidung den betroffenen Mitgliedern mit. Die Entscheidung ist endgültig. Die Kosten, die durch das Bestellen des unabhängigen Sachverständigen entstehen, gehen zu Lasten der im Konfliktfall unterlegenen Partei und werden von hodegos auf dem Weg der Rechnungstellung eingezogen. Ist ein Mitglied mit dieser Kostenumlage nicht einverstanden, so sollte es sich vor Begehen der letztinstanzlichen Konfliktfalllösung dagegen entscheiden dies zu tun und die Entscheidung von hodegos akzeptieren.

 

1.3.3.3 Künstlername

 

Sollte eine Person einen Künstlernamen, das heißt einen selbstgewählten, angenommenen Namen, führen, der insoweit eine gewisse Verbreitung hat, als die Person vielen anderen Personen und der Öffentlichkeit unter diesem Namen bekannt ist, so hat das Mitglied das Recht diesen in den Daten seines Benutzerkontos zu hinterlegen. Dieser hat nur in sehr eingeschränktem Maß Bedeutung hinsichtlich etwa vom Mitlied getätigter Rechtsgeschäfte auf dem Marktplatz hodegos. Grundsätzlich ist der bürgerliche Name eines Mitglieds derjenige Name, der anderen Mitgliedern mitgeteilt wird, wenn es zu einem Vertragsschluß zwischen Mitgliedern kommt. Von diesem Grundsatz kann nur abgewichen werden, wenn es sich beim Künstlernamen um einen amtlich registrierten und anerkannten Namen handelt, unter welchem Rechtsgeschäfte getätigt werden können, dies hodegos mitgeteilt wird und hodegos dem zugestimmt hat. Ob hodegos dem zustimmt, wird unter anderem davon abhängig gemacht, ob nach Maßgabe der hodegos die Wahl des Namens gegen die Bestimmungen verstößt: der Künstlername darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

 

1.3.4 Identität der Nutzer

 

hodegos führt nur in sehr begrenztem Maß eine Prüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten durch, da der hodegos die Identifizierung von Personen auf der Grundlage der ihr mitgeteilten Daten nur in eingeschränktem Maß möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es daher nicht ausgeschlossen, dass hodegos bezüglich eines Mitglieds beziehungsweise dessen Kontos aufgrund dessen falscher, das heißt nicht den tatsächlichen Umständen enstsprechenden Angaben, falsche, das heißt nicht den tatsächlichen Umständen entsprechende Daten hinterlegt. Jeder Nutzer hat sich deshalb im Bedarfsfall selbst von der Identität und der Richtigkeit der Angaben seines Vertragspartners zu überzeugen.

 

1.3.5 Nutzungseinschränkungen

 

Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung des Marktplatzes und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. hodegos beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). hodegos berücksichtigt in diesen Fällen nach begrenzten Möglichkeiten die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z.B. durch Vorabinformationen. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten oder andere Funktionen behindert, werden entsprechende Informationen als System-News veröffentlicht. hodegos erstattet dem Nutzer Gebühren auf Angebote und Gegenangebote, welche aufgrund eines Systemausfalls, der länger als eine Stunde dauert und sich während der letzten 24 Stunden vor Ablauf der Gültigkeit betroffener Angebote und Gegenangebote ereignet, nicht aufgerufen werden können. Darüber hinaus trägt hodegos keine Haftung für Schäden und Folgeschäden aufgrund von Systemausfällen oder -störungen, insbesondere nicht für reale oder hypothetische Entgelte, Provisionen usw.

 

1.4 Haftung

 

hodegos übernimmt keine Haftung im Rahmen der Abwicklung oder Erfüllung der unter Zuhilfenahme ihrer Dienste zustande gekommenen Verträge. hodegos ist an diesen Verträgen nicht als Vertragspartner beteiligt, sondern betätigt sich nur als Vermittler zwischen den Vertragspartnern. Alle Willenserklärungen, die das vermittelte Vertragsverhältnis nach dessen Zustandekommen betreffen, sind jeweils dem direkten Vertragspartner gegenüber abzugeben. hodegos ist weder Vertreter noch Bote einer der Vertragsparteien. hodegos übernimmt auch keinerlei Haftung für den Inhalt der eingestellten Angebote beziehungsweise Gegenangebote beziehungsweise Verträge. Die Einhaltung der hierbei zu beachtenden gesetzlichen und behördlichen Auflagen und Bestimmungen fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Nutzer. Gleiches gilt hinsichtlich der Wahrung der Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte, Dritter. Insofern leistet hodegos auch keine Gewähr für die Richtigkeit oder Wahrheit oder Vollständigkeit von Angaben in Anfragen oder Angeboten oder zwischen Nutzern übermittelte Informationen. Die auf der hodegos-Website von Nutzern veröffentlichten Inhalte, das heißt Angebote, Gegenangebote, Verträge und Korrespondenzen per eigens von hodegos den Nutzern zur Verfügung gestellten Mittel der elektronischen Post werden von hodegos grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von hodegos dar.

 

1.5 Datenschutz

 

Mit dem Einstellen von Information, etwa schriftlicher Angaben oder dem Hochladen von Bildern und anderen Inhalten im Rahmen von Angeboten, Gegenangeboten und anderen Mitteilungen verfolgen die Mitglieder das Ziel, dass Handelstätigkeit stattfindet. Die Nutzer von hodegos erklären sich einverstanden, dass hodegos diese Informationen dem Zweck entsprechend auf dem Marktplatz veröffentlicht. Die Nutzer von hodegos erklären sich darüber hinaus einverstanden, dass hodegos diese Information zu sonstigen allgemeinen der hodegos dienenden Zwecken, etwa Präsentationen und Werbung, ohne Einschränkung verwenden darf, und zwar auf den Internetpräsenzen der hodegos und außerhalb davon. Inhalte, die Nutzer auf der hodegos-Website veröffentlichen, kann hodegos auch an andere hodegos-Gesellschaften zur Darstellung auf ihrer Website weitergeben. Sollten Dritte Daten verwenden, deren Quelle auf dem Marktplatz veröffentlichte Information ist, etwa indem sie auf Websites Dritter wiedergegeben wird, etwa in verkürzter oder verfälschter Weise, so wird diese Verwendung durch hodegos weder geprüft noch verhindert. Nutzer dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung des Marktplatzes erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das jeweilige Mitglied hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt.

 

1.6 Gerichtsstand

 

Soweit gesetzlich zulässig ist der Sitz der hodegos Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand im Rahmen der Rechtsbeziehungen zwischen hodegos und den Nutzern.

 

1.7 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. hodegos steht zudem das Recht zu jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ihre Geschäftsbedingungen zu ändern.

2 Erläuterung der Begriffe Auftritt, Bestellung, Künster, Veranstalter, Auftrittsvertrag, Gage im Sinn des Marktplatzes

 

2.1 Vorbemerkung

 

hodegos greift bei der Weise, in welcher der Marktplatz betrieben wird, auf Bestandteile der Umgangssprache zurück, nämlich Begriffe und Ausdrucksweisen, die aufgrund allgemeinen Sprachverständnisses mit Bedeutungen belegt sind. Es kann zuweilen vorkommen, dass Bedeutung und Auslegung nach allgemeinem umgangssprachlichen Verständnis abweichen von denjenigen nach der Festlegung von hodegos zur Formulierung der Funktion des Marktplatzes. Zur Klarstellung und Erläuterung sind einige wesentliche Begriffe, die in der Umfänglichkeit des Marktplatzes Verwendung finden, in den AGB vermerkt. Im Fall unterschiedlicher Bedeutung und Auslegung gelten die Erläuterungen der AGB. Ein unter Zuhilfenahme des Marktplatzes zustandegekommener Vertrag ist nicht deshalb nichtig, wenn oder weil eine Bedeutung oder Auslegung eines Begriffs nach umgangssprachlichem Verständnis eine andere ist als diejenige nach der Festlegung durch hodegos und oder nach umgangssprachlichen sich andere Konsequenzen ergeben würden.

 

2.2 Auftritt

 

Der hauptsächliche Geschäftszweck von hodegos und der Marktplatzplattform im Internet mit dem Namen hodegos zielt darauf, dass Mitglieder im Rahmen der Marktplatzplattform untereinander rechtsgültige Verträge herbeiführen, deren hauptsächlicher Gegenstand darin liegt, dass ein Mitglied einem anderen eine Leistung verspricht, die von hodegos aus der Sicht des Künstlers als Auftritt bezeichnet wird. Der gleiche Sachverhalt wird von hodegos aus der Sicht des Veranstalters als Bestellung bezeichnet. Dieser Auftritt ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet. Beteiligte: Ein Künstler erbringt einen Auftritt einem Veranstalter gegenüber. Bezeichnung: Ein Auftritt ist durch eine Bezeichnung zu benennen, etwa Künstlername, Projektname, Tourneename oder Ähnliches. Ortsgebundenheit: Ein Auftritt kann nicht virtuell erbracht werden, sondern er muß an einem bestimmbaren, bestimmten und in einem zu erzielenden Auftrittsvertrag genannten Ort erbracht werden. Termingebundenheit: Ein Auftritt kann nicht virtuell erbracht werden, sondern er muß an einem bestimmbaren, bestimmten und in einem zu erzielenden Auftrittsvertrag genannten Termin erbracht werden. Gage: Der Leistung, die in der Erbringung des Auftritts durch den Künstler dem Veranstalter gegenüber liegt, steht ein Engelt gegenüber, welches der Veranstalter dem Künstler zahlt und womit er den Auftritt vergütet und Aufwände entschädigt; die Ausnahme besteht darin, dass es sich beim Auftritt um eine Gagen-freie Erbringung handelt, etwa zu gemeinnützigen, karitativen oder ähnlichen Zwecken, die jedoch der ausdrücklichen vorherigen Mitteilung an hodegos bedürfen.

 

Die vorgenannten Kriterien der Festlegung eines gewissen Inhalts, beteiligter Parteien, Orts, Termins und einer Gage ergeben in der Summe, dass Leistungen, die auf dem Marktplatz gehandelt werden,  ein Ereignis-Charakter zugrundeliegt, und diese Bedingung wird in der Regel durch künstlerische Darbietung erfüllt. In der Bestimmung dieser Bedingung und der Eignung des durch die Marktplatzplattform im Internet hodegos bereitgestellten Funktionalitätenumfangs kommt das Motiv der Betreiber dieser zum Ausdruck, welches darin besteht, den Erbringern des Guts Kunst ein geeignetes Medium bereitzustellen, um es ihnen zu ermöglichen ihr Gut anzubieten, zu realisieren und die Bedingungen des Prozesses, der zur Realisierung führt, zu optimieren.

 

Das vorgenannte Kriterium der Ereignis-Bezogenheit und der zeitlichen Eingrenzung wird auch durch Leistungen erfüllt, die eindeutig nicht als Kunst bezeichnet werden können oder deren Zugehörigkeit zu beziehungsweise Abgenzung von dem, was als Kunst zu bezeichnen ist, zu beurteilen schwer fällt. Es gibt bezüglich dessen, was um als Gut im Sinne des Geschäftszwecks des Marktplatzes als Kunst bezeichnet zu werden, angeboten, verhandelt und darüber Verträge abgeschlossen werden kann und damit die Voraussetzung erfüllt, für vorgenannte Handlungen die Erlaubnis zu haben, grundsätzlich  keine durch hodegos bestimmten Vorgaben oder Einschränkungen. Wesentlich ist, dass keine Zuwiderhandlungen der Bestimmungen der AGB erfolgen, hier insbesondere der Bestimmungen unter 1 Allgemeines. In Zweifelsfällen gelten die Maßgaben der hodegos und die damit verbundenen Bestimmungen zur Mitgliedschaft und zur Ausserordentlichen Beendigung derer. Für Leistungen, die eindeutig außerhalb dessen liegen, was als Kunst zu bezeichnen ist oder deren Zugehörigkeit zur beziehungsweise Abgenzung von dem, was als Kunst zu bezeichnen ist, zu beurteilen schwer fällt, gilt: die Bedingungen, die zur Erlaubnis führen, Leistungen anzubieten, verhandeln oder darüber Verträge abzuschließen sind darum verschärft, dass der Betrieb der Marktplatzplattform im Internet hodegos auf derartige Leistung nicht zielt, weil dem möglicherweise Gesetze oder andere höhere Gewalten entgegenstehen, diese der Genehmigung oder der Beaufsichtiung bedürfen, diese nicht im Einklang mit Sitte und Moral stehen oder aus anderen Gründen verwerflich sind.

 

2.3 Bestellung

 

Der hauptsächliche Geschäftszweck von hodegos und der Marktplatzplattform im Internet mit dem Namen hodegos zielt darauf, dass Mitglieder im Rahmen der Marktplatzplattform untereinander rechtsgültige Verträge herbeiführen, deren hauptsächlicher Gegenstand darin liegt, dass ein Mitglied ein anderes zur Erbringung einer Leistung verpflichtet, ein Vorgang, der von hodegos aus der Sicht des Veranstalters als Bestellung bezeichnet wird. Der gleiche Sachverhalt wird von hodegos aus der Sicht des Künstlers als Auftritt  bezeichnet. Diese Bestellung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet. Beteiligte: Ein Veranstalter verpflichtet einen Künstler für einen Auftritt. Bezeichnung: Eine Bestellung ist durch eine Bezeichnung zu benennen, etwa Künstlername, Projektname, Tourneename oder Ähnliches. Ortsgebundenheit: Eine Bestellung kann nicht virtuell erbracht werden, sondern sie muß an einem bestimmbaren, bestimmten und in einem zu erzielenden Auftrittsvertrag genannten Ort erbracht werden. Termingebundenheit: Eine Bestellung kann nicht virtuell erbracht werden, sondern sie muß an einem bestimmbaren, bestimmten und in einem zu erzielenden Auftrittsvertrag genannten Termin erbracht werden. Gage: Der Leistung, die in der Erbringung der Bestellung durch den Künstler dem Veranstalter gegenüber liegt, steht ein Engelt gegenüber, welches der Veranstalter dem Künstler zahlt und womit er den Auftritt vergütet und Aufwände entschädigt; die Ausnahme besteht darin, dass es sich bei der Bestellung um eine Gagen-freie Erbringung handelt, etwa zu gemeinnützigen, karitativen oder ähnlichen Zwecken, die jedoch der ausdrücklichen vorherigen Mitteilung an hodegos bedürfen.

 

2.4 Künstler

 

Als Künstler und als Erbringer der Leistung Auftritt werden im Sinn des Marktplatzes nachfolgend bezeichnet: Registrierte Nutzer, die den Marktplatz verwenden, um in ihrer Funktion beziehungsweise Rolle als ihre Auftritte beziehungsweise künstlerischen Darbietungen Dritten bzw. Veranstaltern gegenüber anbietende Personen beziehungsweise als Vermittler im Auftrag solcher agieren. Es gibt bezüglich dessen, welche natürliche Person beziehungsweise welche Gruppe von natürlichen Personen sich im Sinne des Geschäftszwecks des Marktplatzes als Künstler versteht beziehungsweise verstehen und als Künstler Auftritte anbietet beziehungsweise anbieten beziehungsweise welche natürliche oder juristische Person in Vertretung oder als Vermittler von natürlichen Personen auftritt, die Auftritte anbieten, und welche Sorte und welcher Inhalt von Auftritt die Bezeichnung Kunst führt, grundsätzlich keine durch hodegos bestimmten Vorgaben oder Einschränkungen. Wesentlich ist, dass keine Zuwiderhandlungen der Bestimmungen der AGB erfolgen, hier insbesondere der Bestimmungen unter 1 Allgemeines. In Zweifelsfällen gelten die Maßgaben der hodegos und die damit verbundenen Bestimmungen zur Mitgliedschaft und zur Ausserordentlichen Beendigung derer.

 

2.5 Veranstalter

 

Als Veranstalter und als Besteller der Leistung Bestellung werden im Sinn des Marktplatzes nachfolgend bezeichnet: Registrierte Nutzer, die den Marktplatz verwenden, um in ihrer Funktion beziehungsweise Rolle als Bestellungen beziehungsweise künstlerischen Darbietungen ihnen gegenüber beziehungsweise als Vermittler im Auftrag solcher Besteller agieren. Es gibt bezüglich dessen, welche natürliche Person beziehungsweise welche Gruppe von natürlichen Personen sich im Sinne des Geschäftszwecks des Marktplatzes als Veranstalter versteht beziehungsweise verstehen und als Besteller Auftritte bestellt beziehungsweise bestellen beziehungsweise welche natürliche oder juristische Person in Vertretung oder als Vermittler von natürlichen Personen auftritt, die Bestellungen tätigen, und welche Sorte und welcher Inhalt von Bestellung die Bezeichnung Kunst führt, grundsätzlich keine durch hodegos bestimmten Vorgaben oder Einschränkungen. Wesentlich ist, dass keine Zuwiderhandlungen der Bestimmungen der AGB erfolgen, hier insbesondere der Bestimmungen unter 1 Allgemeines. In Zweifelsfällen gelten die Maßgaben der hodegos und die damit verbundenen Bestimmungen zur Mitgliedschaft und zur Ausserordentlichen Beendigung derer.

 

Veranstalter können somit sein:

 

Registrierte Nutzer, die den Marktplatz verwenden, um in ihrer Funktion als ein Geschäft betreibende oder ein solches vertretende Veranstalter, das derartiger Auftritte bedarf, über den Marktplatz Auftritte suchen.

 

Registrierte Nutzer, die den Marktplatz verwenden, um in ihrer Funktion als ein Geschäft betreibende oder ein solches vertretende Vermittler, dessen Inhalt in der Vermittlung derartiger Auftritte zwischen Künstlern und Veranstaltern liegt, über den Marktplatz Auftritte suchen.

 

Registrierte Nutzer, die den Marktplatz verwenden, um in ihrer Funktion als direkter Empfänger der Auftritte beziehungsweise dessen Vertreter zur Bestellung ebendieser aufzutreten und über den Marktplatz Auftritte suchen.

 

Registrierte und nicht registrierte beziehungsweise angemeldete und nicht angemeldete Nutzer, die den Marktplatz besuchen und ein sonstiges Interesse unbekannter Natur an dem Auftritt oder bereitgestellter Information haben.

 

2.7 Auftrittsvertrag

 

Der Vertrag, der als Ergebnis der Willensäußerungen durch das Ursprungsangebot und das Gegenangebot und dessen Annahme zustandekommt, wird im Rahmen des Marktplatzes und der AGB als Auftrittsvertrag bezeichnet.

 

2.8 Gage

 

2.8.1 Grundsätzliches

 

Das Entgelt, das als Gegenleistung für den Auftritt durch den Künstler diesem vom Veranstalter zu zahlen ist, wird im Rahmen des Marktplatzes und der AGB als Gage bezeichnet.

 

2.8.2 Teilzahlung

 

hodegos stellt Nutzern, die registriert und angemeldet sind, in ihrer Funktion als Auftritte anbietende Künstler beziehungsweise Bestellungen suchende Veranstalter die Möglichkeit zur Verfügung, dass sie bezüglich der Gage Vereinbarungen treffen, wonach diese in mehr als einem Teil zu bezahlen ist. In Fällen, welchen die Gage in mehr als einem Teil gezahlt wird, setzt sich die Gage aus der Summe aller Teile zusammen. hodegos hat Anspruch auf Provision auf einen jeden Teil der Gage.

 

2.8.3 Währungen

 

hodegos stellt Nutzern, die registriert und angemeldet sind, in ihrer Funktion als Auftritte anbietende Künstler beziehungsweise Bestellungen suchende Veranstalter die Möglichkeit zur Verfügung, dass sie bezüglich der Gage Vereinbarungen treffen, wonach diese in mehr als einem Teil zu bezahlen ist, und wonach die Währungen unterschiedlich sein können. In Fällen, welchen die Gage in mehr als einem Teil gezahlt wird und in welchen die Währungen mehr als eine sind, setzt sich die Gage aus der Summe aller Teile zusammen. hodegos hat Anspruch auf Provision auf einen jeden Teil der Gage.

 

3 Funktion

 

3.1 Grundsätzliches Prinzip und Abfolge des Angebots-, Gegenangebots- und Einigungswesens

 

hodegos stellt Nutzern, die registriert und angemeldet sind, in ihrer Funktion als Auftritte anbietende Künstler beziehungsweise Bestellungen suchende Veranstalter die Möglichkeit Angebote auf den Marktplatz einzustellen, soweit gesetzlich zulässig, zur Verfügung. Nutzer müssen in der Lage sein, die angebotenen Auftritte beziehungsweise Bestellungen zu erbringen. Dies bedeutet, dass es untersagt ist Angebote einzustellen, von welchen zum Zeitpunkt des Einstellens die Gewißheit besteht, dass es unmöglich ist, die angebotenen Auftritte beziehungsweise Bestellungen zu erbringen. Handelt es sich beim Nutzer, der ein Angebot ursprünglich auf den Marktplatz eingestellt hat, um einen Künstler, so steht es Veranstaltern frei, dieses abzulehnen, was keiner weiteren Maßnahme bedarf, oder ihr Interesse an dem Angebot des Künstlers zu bekunden, das sie durch ein Gegenangebot tun gem. 3.3, welches ausführlicher im Weiteren erläutert ist, beziehungsweise sich durch Kontaktaufnahme mit dem Künstler im Rahmen der eigens ihnen dafür vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Mittel der elektronischen Post über weitere, nicht im Rahmen des Auftrittsangebots bereits erwähnte Umstände beim Künstler zu informieren. Handelt es sich beim Nutzer, der ein Angebot ursprünglich auf den Marktplatz eingestellt hat, um einen Veranstalter, so steht es Künstlern frei, dieses abzulehnen, was keiner weiteren Maßnahme bedarf, oder ihr Interesse and dem Angebot des Veranstalters zu bekunden, das sie durch ein Gegenangebot bekunden, welches ausführlicher im Weiteren erläutert ist, beziehungsweise sich durch Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter im Rahmen der eigens ihnen dafür vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Mittel der elektronischen Post über weitere, nicht im Rahmen des Bestellungsangebot bereits erwähnte Umstände beim Veranstalter zu informieren. Es steht dem ursprünglichen Anbieter frei, das Gegenangebot abzulehnen, was keiner weiteren Maßnahme bedarf, anzunehmen, was des Vollzugs der Einigung durch Betätigen der Funktion Abschluss bedarf, oder sich durch Kontaktaufnahme mit dem Gegenangebotssteller im Rahmen der eigens ihm dafür vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Mittel der elektronischen Post gem. 3.4 über weitere, nicht im Rahmen des Gegenangebots bereits erwähnte Umstände beim Gegenangebotssteller zu informieren. hodegos bietet selbst keine Auftritte bzw. Bestellungen an, gibt keine Gebote ab und nimmt Gebote und Annahmen nicht entgegen, sondern transportiert nur solche der registrierten Mitglieder und gibt sie auf den Websites des Marktplatzes wieder. Die Angebote und Inhalte von Nutzern, die hauptsächlich auf dem Marktplatz von hodegos veröffentlicht werden, können auch auf den hodegos-Websites anderer Länder abgerufen werden sowie in unveränderter und auch abgewandelter Form auf den Websites völlig anderer Domaininhaber im Internet, mit denen hodegos mehr oder weniger oder möglicherweise in keiner Weise in Verbindung steht. hodegos trägt keine Verantwortung dafür, in welcher Weise solche Sekundärverwendung erfolgt, insbesondere ist hodegos nicht verantwortlich für etwaige Kürzungen, Fehler oder sonstige Veränderungen. Bestimmte Ausschnitte eines Angebots können zu diesem Zweck automatisiert übersetzt werden. Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, auf dem Marktplatz einsehbare und von hodegos gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von hodegos unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

 

3.2 Angebot

 

3.2.1 Grundsätzliches

 

hodegos stellt Nutzern, die registriert und angemeldet sind, in ihrer Funktion als Auftritte anbietende Künstler beziehungsweise Bestellungen suchende Veranstalter die Möglichkeit Angebote auf den Marktplatz zu bringen, soweit gesetzlich zulässig, zur Verfügung. Die Dauer zwischen der Einstellung eines Angebots auf den Marktplatz bis zum geplanten Erfolgen eines Auftritts ist auf 12 Monate begrenzt. Die Anzahl der Angebote, welche ein Mitglied stellen kann, ist nicht begrenzt. Mitglieder können mehrere Angebote gleichzeitig stellen. Es ist ihnen auch freigestellt, die im Prinzip gleiche Leistung in mehreren und in bezüglich der Bedingungen unterschiedlichen Angeboten zu stellen.

 

3.2.2 Angebot durch Künstler, Pflichten

 

Ein Angebot, dessen Gegenstand darin liegt, dass von einem Mitglied die Erbringung eines Auftritts im Sinn des Marktplatzes und der AGB in Aussicht gestellt wird, wird als Auftrittsangebot bezeichnet. Ein Künstler ist verpflichtet in den von ihm im Rahmen des Marktplatzes getätigten Angeboten den Gegenstand und Umfang des Auftritts wahrheitsgemäß und einschließlich aller für ihn selbst und einen Veranstalter bedeutsamen Umstände zu beschreiben, insbesondere alle bei einem Auftritt anfallenden Forderungen zur Abgeltung des Erbringens des Auftritts und aller Kosten, Nebenkosten und Spesen, sowie sämtliche mit dem Auftritt in Verbindung stehenden Bedingungen zu äußern, etwa die Notwendigkeit des Beibringens von Ausstattung durch den Veranstalter oder durch von dem Veranstalter beauftragte Dritte, zum Beispiel Raum, Auftrittsort beziehungsweise Bühne und dazugehörige Details, Zuschauerbereich, Instrumente, technische Ausstattung, Verstärker, Lautsprecher, Beleuchtung, sowie Angaben zu machen zur Verteilung der Pflichten zur Ermöglichung der Anreise, lokaler Fortbewegung, Unterbringung und Verpflegung sowie zur Beibringung erforderlicher beziehungsweise gewünschter Dokumente, Sicherheiten und Nachweise, zum Beispiel Lizenzen und Betriebserlaubnisse, sowie Bestimmungen mitzuteilen bezüglich der Anfertigung, Verwendung und Herausgabe von Dokumentation über den Auftritt an sich, zum Beispiel Fotografie und Audio- und Videomitschnitte.

 

3.2.3 Angebot durch Veranstalter, Pflichten

 

Ein Angebot, dessen Gegenstand darin liegt, dass von einem Mitglied die Bestellung eines Auftritts im Sinn des Marktplatzes und der AGB in Aussicht gestellt wird, wird als Bestellungsangebot bezeichnet. Ein Veranstalter ist verpflichtet in den von ihm im Rahmen des Marktplatzes getätigten Angeboten den Gegenstand und Umfang der Bestellung wahrheitsgemäß und einschließlich aller für einen Künstler bedeutsamen Umstände zu beschreiben, insbesondere Angaben zu machen zur Erfüllung bei einer Bestellung anfallender Forderungen seitens des Künstlers zur Abgeltung des Erbringens des Auftritts und aller Kosten des Künstlers, einschließlich Nebenkosten und Spesen, sowie sämtliche mit dem Auftritt in Verbindung stehenden Bedingungen zu äußern, etwa die Notwendigkeit des Beibringens von Ausstattung durch den Künstler oder durch von dem Veranstalter beauftragte Dritte, zum Beispiel Raum, Auftrittsort beziehungsweise Bühne und dazugehörige Details, Zuschauerbereich, Instrumente, technische Ausstattung, Verstärker, Lautsprecher, Beleuchtung, sowie Angaben zu machen zur Verteilung der Pflichten zur Ermöglichung der Anreise, lokaler Fortbewegung, Unterbringung und Verpflegung sowie zur Beibringung erforderlicher beziehungsweise gewünschter Dokumente, Sicherheiten und Nachweise, zum Beispiel Lizenzen und Betriebserlaubnisse, sowie Bestimmungen mitzuteilen bezüglich der Anfertigung, Verwendung und Herausgabe von Dokumentation über den Auftritt an sich, zum Beispiel Fotografie und Audio- und Videomitschnitte.

 

3.2.4 Bestandteile von Angeboten; den Angeboten angehängte Daten, Dateien, Dokumente

 

hodegos stellt Angebotsstellern die Möglichkeit zur Verfügung, das Angebot unter der Zuhilfenahme von Text und Bild und anzuhängenden Dateien zu beschreiben. Verboten sind etwaige Bestandteile rechts- und sittenwidrigen Inhalts, etwa solche mit pornografischem, politischem oder in schädlicher Weise religiösem Inhalt , beziehungsweise Angebote oder Anfragen zur Förderung der Prostitution. Ebenfalls verboten sind Inhalte von beleidigender oder schmähender Bedeutung, gleichgültig ob solche Inhalte in der Überschriftszeile oder im Text der Mitteilung oder in Datei-Anhängen enthalten sind. Desweiteren nicht erlaubt ist es in solchen Dokumenten Informationen mitzuteilen, die dazu dienen beziehungsweise geeignet sind, dass die miteinander korrespondierenden Parteien die weitere Korrespondenz zwischen den Parteien auf andere Medien als den Marktplatz hodegos verlegen, etwa um einen über den Marktplatz begonnenen Verhandlungsprozeß unter Umgehung von hodegos zum Abschluß zu bringen. Insbesondere ist es nicht gestattet, dass die Parteien sich gegenseitig Adressen, Anschriften, Telefonnummern, e-Mail-Adressen, Internet-Hyperlinks und andere Informationen mitteilen, weder offen noch verschlüsselt, die zur gegenseitigen Kontaktaufnahme außerhalb des Marktplatzes geeignet sind.

 

3.2.5 Grundsätzliche Dauer und Gültigwerden von Angeboten

 

Die zeitliche Strecke, während welcher ein Ursprungsangebot im Marktplatz hodegos aktiv ist, wird als Angebotsdauer bezeichnet und hat für Auftrittssangebote und Bestellungsangebote gleichermaßen die Länge von alternativ einer Woche oder zwei Wochen. Der Ursprungsanbieter, also dasjenige Mitglied, welches das Angebot ursprünglich erstellt, ist derjenige, welcher aus diesen zwei Möglichkeiten auswählt. Die Angebotsdauer stellt den Zeitraum dar, innerhalb welchem anderen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben ist, ein erstmaliges Gegenangebot zu stellen.

 

3.2.6 Zeitversetztes Sichtbar- und Gültigwerden von Angeboten

 

Es besteht desweiteren eine Auswahl bezüglich des Gültig- und Sichtbarwerdens, das nach der Entscheidung des Ursprungsanbieters entweder sofort beziehungsweise unverzüglich mit der Einstellung des Angebots in den Marktplatz hodegos oder zeitversetzt nach der Bestimmung des Ursprungsanbieters zu einem von ihm zu bestimmenden zukünftigen Datum erfolgen kann. Bezüglich der Wahl der Option des zeitversetzten Gültig- und Sichtbarwerdens richtet sich der genaue Zeitpunkt des tatsächlichen Gültig- und Sichtbarwerdens nach beim Marktplatz hodegos liegenden technischen Gesichtspunkten der Systemverwaltung und Möglichkeiten und liegt in der Regel zwischen der ersten Stunde des Tags und Datums und der Stunde und des Datums, welche vom Ursprungsanbieter hierfür bestimmt wurden. Gleichgültig, welche Wahl getroffen wurde, unverzügliches beziehungsweise zeitversetztes Gültig- und Sichtbarwerden, die Angebotsdauer, die auf den Zeitpunkt des Gültig- und Sichtbarwerdens folgt, beträgt die vom Ursprungsanbieter bestimmte Länge von diesem Zeitpunkt an.

 

3.3 Gegenangebot

 

3.3.1 Grundsätzliches

 

hodegos stellt Nutzern, die registriert und angemeldet sind, in ihrer Funktion als Auftritte anbietende Künstler beziehungsweise Auftritte suchende Veranstalter die Möglichkeit erstmalige Gegenangebote unter Bezugnahme auf Angebote über den Marktplatz zu unterbreiten, soweit gesetzlich zulässig, zur Verfügung. Die Anzahl der Gegenangebote, welche ein Mitglied auf ein Ursprungsangebot stellen kann, ist nicht begrenzt. Mitglieder können wiederholt gegenbieten.

 

3.3.2 Gegenangebot, Pflichten des Gegenangebotsstellers

 

Die Informationspflichten, die für Gegenangebote gelten, sind identisch mit den Pflichten, die bereits gelten zur Einstellung eines ursprünglichen Angebots, somit wie Pflichten, die sich aus 3.2.2 Angebot durch Künstler, Pflichten ergeben. Sofern der Gegenangebotssteller das Gegenangebot tätigt und detaillierten Forderungen, Bedingungen und Umständen, welche aus dem ursprünglichen Angebot hervorgehen, nicht widerspricht, gilt nicht nur das Angebot im Grundsatz, sondern gelten auch diese detaillierten Forderungen, Bedingungen und Umstände als vom Gegenangebotssteller angenommen, ohne dass es der Wiederholung dieser angenommenen Forderungen, Bedingungen und Umstände oder ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Der Gegenangebotssteller bestimmt die Dauer der Gültigkeit seines Gegenangebots durch Wahl der dafür auf dem Markt vorgesehenen Funktion Dauer der Gültigkeit des Gegenangebots.

 

3.3.3 Gegenangebot, Pflichten des Gegenangebotsempfängers

 

Der Empfänger eines Gegenangebots ist nicht verpflichtet darauf zu reagieren, weder dies anzunehmen noch ausdrücklich abzulehnen noch sonst eine Handlung vorzunehmen. Verstreicht die Dauer der Gültigkeit des Gegenangebots, ohne dass der Gegenangebotsempfänger den Vertrag durch Abschluss geschlossen hätte, so verfällt das Gegenangebot. Verfall bedeutet: Das Gegenangebot hat keine Rechtswirksamkeit und keine technische Funktion. Zum Abschluss eines Vertrags durch denselben Gegenangebotssteller nach Verfall der Dauer der Gültigkeit eines von ihm gestellten Gegenangebots bedarf es der erneuten Übermittlung eines Gegenangebots, welches von Grund auf neu zu erstellen ist. Im Fall der Annahme der Bedingungen durch beide Parteien, Angebotssteller und Gegenangebotssteller, vollzieht der Angebotssteller den Vertragsschluss durch Betätigen der Funktion Abschluss vor dem Verfall der Gültigkeit des Gegenangebots.

 

3.3.4 Grundsätzliche Dauer und Gültigwerden von Gegenangeboten

 

Die zeitliche Strecke, während welcher ein Gegenangebot im Marktplatz hodegos aktiv ist, wird als Gegengebotsdauer bezeichnet. Der Gegenangebotssteller hat die Wahl die Gegenangebotsdauer zu bestimmen. Er kann ein vorzeitiges Ende der Dauer der Gültigkeit seines Gegenangebots bestimmen, das vor dem Ende der Nachlaufzeit und vor dem Ende der Angebotsdauer liegen kann. Bestimmt er kein vorzeitiges Ende, so endet die Gültigkeit mit dem Ende der Nachlaufzeit. Die Gegenangebotsdauer stellt den Zeitraum dar, innerhalb welchem dem Empfänger des Gegenangebots, nämlich dem Ursprungsanbieter, die Möglichkeit gegeben ist, das für den Gegenangebotssteller rechtlich bindende Gegenangebot anzunehmen.

 

3.4 Nachlaufzeit im Anschluß an die zeitliche Strecke der Gültigkeit von Angeboten und Gegengebotswesen im Verlauf der Nachlaufzeit

 

Mit dem Zeitpunkt, mit welchem die Angebotsdauer endet, beginnt eine zeitliche Strecke von einer Woche, die Nachlaufzeit genannt wird. Für die Dauer dieser Zeit behalten Gegenangebote ihre Gültigkeit, sofern deren Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich durch den Gegenangebotssteller verkürzt wurde. Diese Nachlaufzeit ermöglicht es dem Ursprungsanbieter durch ihr Bestehen ohne Zeitdruck unter bereits erhaltenen Gegenangeboten zu wählen. Der Ursprungsanbieter muß über etwa erst kurz vor Ende der Angebotsdauer ergangene Gegenangebote nicht in der Kürze der verbleibenden Zeit der Angebotsdauer entscheiden, sondern ihm steht hierfür bis zu einer weiteren Woche zur Verfügung. Es ist der Entscheidung des Ursprungsangebotsstellers bzw. Empfängers von Gegenangeboten überlassen, ob und wann er sich für die Annahme eines Gegenangebots entscheidet. Dies kann bereits im Verlauf der Angebotsdauer und im Verlauf der Nachlaufzeit geschehen. Dem Ursprungsangebotssteller beziehungsweise Empfänger der Gegenangebote steht es frei zu wählen, ob und wie er auf den Erhalt der Gegenangebote reagiert. Er ist nicht verpflichtet zu reagieren. Er ist nicht verpflichtet ein bestimmtes oder überhaupt ein Gegenangebot anzunehmen.

 

3.5 Funktion und Zweck der Elektronischen Post, die durch hodegos bereitgestellt wird (Mitteilung an den Anbieter; Mitteilung an den Gegenanbieter)

 

hodegos stellt Nutzern, die registriert und angemeldet sind, in ihrer Funktion als Auftritte anbietende Künstler beziehungsweise Bestellungen suchende Veranstalter die Möglichkeit zur Verfügung, dass sie miteinander auf dem Weg der elektronischen Post korrespondieren. hodegos hat eigens dazu eine Funktion bereitgestellt. Sie wird ausgehend vom Ursprungsangebot durch die Auswahl „Mitteilung an den Anbieter“ ausgelöst. Das Formular zum Erstellen einer Mitteilung umfaßt eine Überschriftszeile und ein Feld, in welches Text einzugeben ist. hodegos beschränkt den Verwendungszweck hierbei ausschließlich auf solche Mitteilungen, deren Inhalt dem Zweck des Marktplatzes insgesamt dient, also dem Aushandeln einer Bestellung dient. Hauptsächlich dient diese Funktion dazu, dass der Leser eines Ursprungsangebots dem Steller des Ursprungsangebots eine Frage stellen kann etwa bezüglich weiterer Umstände in Hinblick auf das Ursprungsangebot, welche nicht bereits aus dem Ursprungsangebot hervorgehen und von Belang für den Leser und für das Aushandeln des Ursprungsangebot sind. Nicht erlaubt ist jede Sorte von nicht dem Zweck des Marktplatzes dienende Korrespondenz, insbesondere nicht solche, deren Inhalt keinen Bezug zum auszuhandelnden Angebot hat, von beleidigender oder schmähender Bedeutung oder vom Empfänger als ausdrücklich unerwünscht bezeichnet sind, gleichgültig ob solche Inhalte in der Überschriftszeile oder im Text der Mitteilung enthalten sind. Desweiteren nicht erlaubt ist es in solchen Mitteilungen Informationen mitzuteilen, die dazu dienen, dass die miteinander korrespondierenden Parteien die weitere Korrespondenz zwischen den Parteien auf andere Medienverlegen, etwa um einen über den Marktplatz begonnenen Verhandlungsprozeß unter Umgehung von hodegos zum Abschluß zu bringen. Insbesondere ist es nicht gestattet, dass die Parteien sich gegenseitig Adressen, Anschriften, Telefonnummern, e-Mail-Adressen, Internet-Hyperlinks  und andere Informationen mitteilen, weder offen noch verschlüsselt, die zur gegenseitigen Kontaktaufnahme außerhalb des Marktplatzes geeignet sind. Das Gleiche gilt für Mitteilungen, die der Empfänger der ersten Mitteilung als Erwiderung an den Verfasser und Absender der ersten Mitteilung sendet. Zuwiderhandlungen diesbezüglich unterliegen der Sanktionierung durch hodegos, etwa Suspendierung oder Ausschluß. In Streitfällen, in welchen der Verfasser von Mitteilungen, deren Inhalt hodegos beanstandet, anderer Ansicht ist als hodegos, gilt die Maßgabe von hodegos. Zur Verwaltung der Korrespondenzen dient der Umfang der Funktionen, die in Mein hodegos jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. hodegos ist grundsätzlich um die Integrität der Daten bemüht, die dort gespeichert sind, insbesondere die Sicherung und das Nichterfolgen etwaiger vom Inhaber der Daten nicht gewünschter Löschungen. hodegos kann es jedoch nicht ausschließen, dass Daten ungewollt gelöscht werden, etwa durch technische Defekte oder aufgrund der Aufrechterhaltung des Marktplatzes dienender sonstiger Tätigkeit, etwa Systembackups oder -uprades oder -migrationen. In solchen Fällen erfolgende Löschung von Daten geschieht nach dem Ermessen der hodegos. hodegos ist darum bemüht, solche Fälle zu vermeiden und, falls nötig, mit zeitlichem Vorlauf anzukünden, der es den Inhabern ermöglicht, die Daten selbsttätig anderweitig und außerhalb von hodegos für ihre Zwecke zu sichern, etwa durch Datendownload und lokales Speichern. In keinem Fall ist hodegos für etwaige Schäden oder Folgeschäden, die aus derartigen Datenverlusten resultieren, verantwortlich.

 

3.6 Begriffsbestimmungen beziehungsweise Funktionen zur Vereinfachung des Gebotsverkehrs und Vertragswesens

 

3.6.1 Grundsätzliches

 

Dem Bedürfnis der Nutzer beziehungsweise Parteien bezüglich der Vereinfachung, Beschleunigung und Klärung in der Abwicklung von Verträgen der Kategorie Musik über der den Marktplatz entspricht hodegos durch die Einführung und Verwendung von Begriffen, welche im Rahmen des Marktplatzes, insbesondere dem Angebotswesen, Gültigkeit haben und im Fall der Verwendung durch die Nutzer beziehungsweise Parteien in Verträgen bindend sind. Die Nutzer beziehungsweise Parteien sind grundsätzlich nicht zur Verwendung dieser Begriffe verpflichtet, um zu von ihnen angestrebten Auftrittsverträgen zu gelangen, sondern frei in der Wahl ihrer Formulierungen und Erläuterungen, unter Berücksichtigung ihrer Pflichten. Sollten die hier bestimmten und im Rahmen des Marktplatzes definierten Begriffe jedoch Verwendung finden, so gelten die Definitionen und Konsequenzen, und sollten die verwendeten Begriffsinhalte mit anderen ähnlichen und als branchenüblich betrachteten Begriffsinhalten oder dem Verständnis nur einer Partei kollidieren, so gelten die hier bestimmten Begriffsinhalte. Unkenntnis der hier bestimmten Begriffsinhalte schützt nicht vor der Pflicht der Erfüllung. hodegos hat durch die graphische Gestaltung des Begriffs und Kennzeichnung mit dem Buchstaben h sowie Weiterleitungspositionen, die zu detaillierter Erläuterung der Begriffe führen, dafür gesorgt, dass eine Unterscheidung augenfällig und eine Verwechslung beziehungsweise Missverständnis in der Interpretation ausgeschlossen ist. Da die von hodegos nachfolgend bestimmten und im Rahmen des Marktplatzes benutzten Begriffe den Auftritt bzw. die Bestellung trotz allen Bemühens darum nicht in allen Fällen in allen Einzelheiten und Umständen erschöpfend erklären können und erklären, wird auf die Pflicht der Parteien gemäß 3.2 und 3.3 hingewiesen, insbesondere die Pflichten bezüglich Vollständig- und Wahrhaftigkeit, die durch die vollumfängliche Kommunikation der Parteien untereinander sicherzustellen ist.

 

Den Begriffen wird ein „h“ vorangestellt, und die Begriffe werden mit dem „h“ durch einen Bindestrich verbunden dargestellt. Das „h“ wird auf der hodegos Marktplatz-Plattform durch ein geschütztes Markenzeichen als Bild dargestellt. Die nachfolgenden Absätze, die auf Begriffe Bezug nehmen, die sich aus der Verknüpfung des geschützten Markenzeichens, welches ein „h“ darstellt, mit anderen Begriffen ergeben, haben auch Gültigkeit, ohne dass diese AGB dazu das geschützte Markenzeichen aufgreifen, welches ein „h“ darstellt, sondern ein „h“ im Textformat an dessen Stelle. Das Gleiche gilt für Situationen und Verwendungen, die dies notwendig machen, etwa bei Mitteilungen von hodegos an Mitglieder oder von Mitgliedern untereinander oder im Kontext von Vertragsdokumentation, die in reinem Textformat erstellt und zur Verfügung gestellt werden können und die Wiedergabe eines Bilds aus technischen Gründen nicht ermöglichen.

 

3.6.2 Begriffe

 

3.6.2.1 Begriffe, die Pflichten der Künstler bestimmen

 

3.6.2.1.1 h-European-Standard Package (65 + 5)

 

Der Auftritt wird dargeboten an einem Tag beziehungsweise Abend grundsätzlich ohne Unterbrechung beziehungsweise Spielpause, die länger als eine Minute dauert, in einem Zug von wenigstens 65 Minuten und höchstens 70 Minuten, zuzüglich einer Zugabe von wenigstens 5 Minuten und höchstens 15 Minuten, wobei die Unterbrechung beziehungsweise Spielpause wenigstens 1 Minute und höchstens 5 Minuten dauert.

 

3.6.2.1.2 h-Festival-Standard Package (65 + 3)

 

Der Auftritt wird dargeboten an einem Tag beziehungsweise Abend grundsätzlich ohne Unterbrechung beziehungsweise Spielpause, die länger als eine Minute dauert, in einem Zug von wenigstens 65 Minuten und höchstens 70 Minuten, zuzüglich einer Zugabe von wenigstens 3 Minuten und höchstens 10 Minuten, wobei die Unterbrechung beziehungsweise Spielpause höchstens 2 Minuten dauert.

 

3.6.2.1.3 h-Festival-Short Package (40)

 

Der Auftritt wird dargeboten an einem Tag beziehungsweise Abend grundsätzlich ohne Unterbrechung beziehungsweise Spielpause, die länger als eine Minute dauert, in einem Zug von wenigstens 40 Minuten und höchstens 45 Minuten. Unterbrechungen sind nicht länger als 1 Minute.

 

3.6.2.1.4 h-Big-Jam Package (120)

 

Der Auftritt wird dargeboten an einem Tag beziehungsweise Abend und hat eine Gesamtlänge von wenigstens 120 Minuten. Unterbrechungen haben eine Dauer von jeweils höchstens 15 Minuten und eine Gesamtdauer von höchstens 30 Minuten.

 

3.6.2.1.5 h-New-York-Double-Set Package (45 + 45)

 

Der Auftritt wird dargeboten an einem Tag beziehungsweise Abend in zwei Abschnitten zu jeweils mindestens 45 Minuten Dauer mit einer Unterbrechung beziehungsweise Spielpause von wenigstens 10 Minuten und höchstens 30 Minuten.

 

3.6.2.1.6 h-Studioproduktion

 

Der Auftritt wird dargeboten an einem Tag beziehungsweise Abend nach den Maßgaben des Veranstalters. Der Inhalt besteht aus Plänen des Veranstalters und der Realisierung im Rahmen der Fähigkeiten und Möglichkeiten des Künstlers. Bei den Plänen kann es sich um Entwürfe oder Kompositionen des Veranstalters handeln. Bei den Orten der Realisierung kann es sich um nicht öffentliche Plätze handeln, etwa Ton- und Filmstudios. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist weitgehend dem Veranstalter überlassen. Der Veranstalter hat Weisungsbefugnis. Die Rechte an zu erzielenden Arbeitsergebnissen wie Dokumentation, Ton- und Filmaufnahmen und anderen Formaten liegen grundsätzlich beim Veranstalter.

 

3.6.2.1.7 h-Gastspiel

 

Der Auftritt wird dargeboten an einem Tag beziehungsweise Abend nach den Maßgaben des Veranstalters. Der Inhalt besteht aus Plänen des Veranstalters und der Realisierung im Rahmen der Fähigkeiten und Möglichkeiten des Künstlers. Bei den Plänen kann es sich um Entwürfe oder Kompositionen des Veranstalters handeln. Bei den Orten der Realisierung kann es sich um öffentliche Plätze handeln, etwa eine Bühne mit Publikum. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist weitgehend dem Veranstalter überlassen. Der Veranstalter hat Weisungsbefugnis. Die Rechte an zu erzielenden Arbeitsergebnissen wie Dokumentation, Ton- und Filmaufnahmen und anderen Formaten liegen grundsätzlich beim Veranstalter.

 

3.6.2.2 Begriffe, die Pflichten der Veranstalter bestimmen

 

3.6.2.2.1 h-Standard Order

 

Es ist Pflicht des Veranstalters, auf seine Kosten Raum, Auftrittsort beziehungsweise Bühne und dazugehörige Details, Zuschauerbereich, Instrumente, technische Ausstattung, Verstärker, Lautsprecher, Beleuchtung zu besorgen. Er trägt zudem sämtliche Kosten der Verpflegung am Tag des Auftritts durch den von ihm bestellten Künstler. In der Auswahl der Qualität der vom Veranstalter bereitzustellenden Gegenstände beziehungsweise Leistungen gilt das Prinzip der Angemessenheit, welche sich nach Branchenüblichkeit und Gewohnheit richtet.

 

3.6.2.2.2 h-Comfort Order

 

Es ist Pflicht des Veranstalters, auf seine Kosten Raum, Auftrittsort beziehungsweise Bühne und dazugehörige Details, Zuschauerbereich, Instrumente, technische Ausstattung, Verstärker, Lautsprecher, Beleuchtung zu besorgen. Er trägt zudem sämtliche Kosten der Anreise, im Fall öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse beziehungsweise Economy Class bei Flugreisen, sowie lokaler Fortbewegung, Unterbringung und Verpflegung für die Dauer vom Tag der Anreise, welches der Tag des Auftritts ist, bis zur Abreise, welches der Tag ist, welcher auf den Auftritt folgt. In der Auswahl der Qualität der vom Veranstalter bereitzustellenden Gegenstände beziehungsweise Leistungen gilt das Prinzip der Angemessenheit, welche sich nach Branchenüblichkeit und Gewohnheit richtet. Desweiteren obliegt dem Veranstalter die Beibringung erforderlicher Dokumente, zum Beispiel Sichtvermerken und Reiseerlaubnissen.

 

3.6.2.2.3 h-De-Luxe Order

 

Es ist Pflicht des Veranstalters, auf seine Kosten Raum, Auftrittsort beziehungsweise Bühne und dazugehörige Details, Zuschauerbereich, Instrumente, technische Ausstattung, Verstärker, Lautsprecher, Beleuchtung jeweils vorzüglicher Güte zu besorgen. Er trägt zudem sämtliche Kosten der Anreise, im Fall öffentlicher Verkehrsmittel 1. Klasse beziehungsweise Business Class bei Flugreisen, sowie lokaler Fortbewegung, Unterbringung in Hotels, die nicht weniger als 4 Sterne haben, und Verpflegung für die Dauer vom Tag der Anreise, welches der Tag des Auftritts ist, bis zur Abreise, welches der Tag ist, welcher auf den Auftritt folgt. Desweiteren obliegt dem Veranstalter die Beibringung erforderlicher Dokumente, zum Beispiel Sichtvermerken und Reiseerlaubnissen.

 

3.6.2.2.4 h-Easy Order

 

Pflichten des Künstlers beschränken sich auf seine, im Fall dass es sich beim Künstler um eine Gruppe von Personen handelt, auf ihre Anwesenheit und eigentliche Darbietung. Der Veranstalter besorgt alles Übrige und Notwendige auf seine Kosten, im sinnvollen und angemessenen Maß.

 

3.7 Ausschlüsse und Zuwiderhandlungen

 

Bei vorbeschriebener Verteilung und gegenseitiger Zuweisung von Pflichten ist es unerheblich, welche Partei, nämlich Künstler beziehungsweise Veranstalter, diejenige ist, die ihr Angebot als erste in Form einer Einstellung des ensprechenden Angebots durch Hochladen ebendieser Angabe auf den Marktplatz tätigt, nämlich Künstler oder Veranstalter, und wer derjenige ist, der darauf mit einem Gegenangebot oder Betätigen der Funktion Fragen zum Angebot reagiert: die zugewiesenen Pflichten gelten gleichermaßen. Den Parteien ist es nicht gestattet in Angeboten und Gegenangeboten und über eigens ihnen vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Mittel der elektronischen Post Kontaktdaten außerhalb des Marktplatzes anzugeben oder Angebote und Gegenangebote so zu gestalten, dass eine Kontaktaufnahme unter Umgehung des Marktplatzes ermöglicht wird. Insbesondere ist das Einstellen von Hyperlinks, das heißt URLs, die auf andere Websites verweisen, von Telefonnummern, Telefaxnummern, und von E-Mail Adressen und Postanschriften untersagt. Dieses Verbot gilt auch, wenn keinerlei Absicht besteht, hodegos zu umgehen. Deshalb ist etwa bei hochzuladenden Anhängen und Dokumenten darauf zu achten, dass die geschäftsüblichen Kontaktangaben wie etwa Briefkopf nicht erfolgen. Es widerspricht den Geschäftsprinzipien von hodegos, wenn über den Marktplatz beziehungsweise durch andere von hodegos erbrachte Leistungen zunächst Kontakte zwischen Parteien hergestellt und Vorabsprachen getätigt, relevante Geschäfte jedoch später außerhalb von hodegos zu einem Abschluß gebracht und vollzogen werden. Die von hodegos angestrebte Integrität von Geschäften und Geschäftsabläufen macht eine durchgängige Abwicklung von Anfang bis Ende über den Marktplatz von hodegos notwendig. Angebote von Parteien, die darauf sinnen, den Marktplatz hodegos zu umgehen, sind abzulehnen und hodegos zu melden.  hodegos behält sich die Rechte vor, solche Verstöße beider an Verhandlungen beteiligter Parteien im Bedarfsfall zur Sicherung der Integrität von hodegos zu sanktionieren, etwa durch Verwarnung oder zeitweilige Sperrung, nötigenfalls einseitig die Mitgliedschaft betreffender Nutzer zu kündigen. Rechte von hodegos, für durch hodegos registrierten Nutzern gegenüber erbrachte Auftritte wie das Unterstützen und Ermöglichen zustandegekommener Verträge, auch wenn letztlich außerhalb des Marktplatzes zum Abschluß gebracht, Provisionen zu erheben, bleiben auch im Fall der Kündigung der Mitgliedschaft durch hodegos vorbehalten. hodegos behält sich daher auch das Recht vor, Informationen in Angeboten auf solche Hyperlinks und Kontaktangaben hin zu prüfen, in Verstoßfällen den Nutzer zu Änderungen aufzufordern, ganze Angebote und Mitteilungen zu löschen, hochgeladene Bilder nachzubearbeiten, ohne dass ein Nutzer ein Recht gegenüber hodegos hätte auf Neueinstellung, Schadensersatz oder Erfüllung anderer Forderungen. Der Mißbrauch des Angebotswesens zum Zweck der Bewerbung von Ware und Leistung auf dem Marktplatz, die nicht dem Geschäftszweck des Marktplatzes ensprechen, ist unzulässig. Nutzer dürfen den Verlauf eines von ihnen eingestellten Angebots beziehungsweise Gegenangebots nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.

 

3.8 Zustandekommen des Vertrags

 

3.8.1 Grundsätzliches

 

Die hierunter bestimmten Bedingungen beziehen sich auf Verträge und Vertragsinhalte im Sinn derjenigen bindenden und rechtsgültigen Dokumente, die sich als Ergebnis der Angebots-, Gegenangebots- und Einigungstätigkeit zwischen Mitgliedern ergeben. Diese Verträge sind darauf ausgelegt, die an den dafür vorgesehenen Stellen im Marktplatz erfaßten Bedingungen aufzugreifen und wiederzugeben.

 

Alleine das Einstellen eines Auftrittsangebots beziehungsweise eines Bestellungsangebots sowie das Kommunizieren von weiteren Details über elektronische Post auf beziehungsweise unter der Benutzung der eigens den dafür vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Mittel der elektronischen Post begründet noch nicht das Vorliegen eines Auftrittsvertrags zwischen am Geschehen des Marktplatzes teilnehmenden Parteien und löst bezüglich eines etwa angebotenen Auftritts keinerlei Verpflichtung zu seiner Erbringung bzw. Durchführung aus. Nach Erhalt der Kenntnis über ein Angebot steht es anderen Nutzern des Marktplatzes frei, dieses abzulehnen, was keiner weiteren Maßnahme seitens des Anbieters bedarf, darauf gemäß 3.3 mit Gegenangebot zu reagieren oder sich durch Kontaktaufnahme mit dem Künstler im Rahmen der eigens ihm dafür vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Mittel der elektronischen Post über weitere, nicht im Rahmen des Angebots bereits erwähnte Umstände beim Anbieter zu informieren. Nach Erhalt der Kenntnis über ein Gegenangebot steht es dem Anbieter frei, dieses abzulehnen, was keiner weiteren Maßnahme seitens des Anbieters bedarf, dieses anzunehmen, was des Betätigens der Funktion Abschluss und des Erfüllens sonstiger im folgenden beschriebener Pflichten bedarf, oder sich durch Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter im Rahmen der eigens ihm dafür vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Mittel der elektronischen Post über weitere, nicht im Rahmen des Gegenangebots bereits erwähnte Umstände beim Gegenangebotssteller zu informieren. Durch Betätigen der Funktion Abschluss im Rahmen des Marktplatzes wird aus Angebot und darauf Bezug nehmendem Gegenangebot ein verbindlicher Vertrag. Der Vertrag stellt auf der Grundlage dieser AGB und des geltenden Rechts bezüglich der Rechtswirksamkeit von Verträgen, die unter Zuhilfenahme des Internets oder sogenannter Online-Technik zustandekommen, einen für beide Parteien bindenden Vertrag dar.

 

3.8.2 Gültigkeit, Inhalt und Bedeutung einzelner Vertragsbestandteile, Klauseln

 

Im Rahmen des Marktplatzes hodegos finden Teilprozesse statt. Diese bestehen neben anderen aus Angebots-, Gegenangebots- und Einigungstätigkeit zwischen Mitgliedern des Marktplatzes. Um diese zu unterstützen und vereinfachen, hat hodegos einige Ausdrücke und Klauseln geschaffen. Diese sind im Bemühen um selbsterklärende Formulierung gefaßt. Sie sind teilweise kurz und ohne detaillierte Ausführung. Dessen ungeachtet haben sie im Fall der Einigung volle Wirksamkeit im Sinn der Gesamtwirksamkeit des Vertrags.

 

Aus der vertraglichen Wirksamkeit in Sinn von rechtsgültiger Willensäußerung folgt, dass im Fall der Nichterfüllung der Vertragspflichten durch Parteien untereinander die gleichen allgemeinen Rechte auf Erfüllung bzw. Schadenersatz gelten, die auch bei Vertragsverhältnissen gelten, die nicht unter Zuhilfenahme des Internet und nicht unter der Inanspruchnahme der Vermittlertätigkeit durch hodegos zustande gekommen sind, und zwar auch bezüglich der Bestandteile und Klauseln.

 

3.8.2.1 Künstlername, Projektname, Tourneename

 

Um dem Leistungsumfang, der anzubieten ist, einen Namen zu geben, verwenden die Mitglieder eine Bezeichnung. Diese kann weitgehend frei gewählt werden. Eingeschränkt ist die Freiheit der Wahl der Bezeichnung dadurch, dass keine den Grundsätzen des Marktplatzes zuwiderlaufenden Begriffe, Bezeichnungen oder Formulierungen zu verwenden sind. Insbesondere verboten sind Begriffe und Formulierungen beleidigenden oder schmähenden, in religiöser oder politischer Weise hetzerischen Inhalts und sonstige Verstöße gegen die guten Sitten. Begriffe und Formulierungen dürfen nicht Rechte Dritter beschädigen, etwa Urheberschutz-rechtliche.

 

3.8.2.2 Kategorie

 

Um den Leistungsumfang möglichst genau oder annähernd zu kategorisieren, das heißt ihn einer gewissermaßen übergeordneten Sorte zuzuordnen, wird eine Kategorienbezeichnung bestimmt.

 

Dies geschieht unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für viele Ausprägungen von Leistungen dies nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich ist. Ohnehin bestehen beziehungsweise existieren für Kategorienbezeichnungen unterschiedliche Definitionen und Interpretationen. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich ein weitreichendes Spektrum, das von den sich an der Transaktionstätigkeit im Rahmen des Marktplatzes beteiligenden Mitgliedern Toleranz verlangt. Diese Toleranz hat Genzen. hodegos kann für Fälle, in welchen es diesbezüglich zu Meinungsverschiedenheit kommt, den Verweis auf das Verständnis der Allgemeinheit anbieten, wird aber keine Schiedsrichterfunktion diesbezüglich ausüben. 

 

3.8.2.3 Termin

 

Um die Erbringung des Leistungsumfangs, der anzubieten ist, zeitlich einzugrenzen, bestimmen Mitglieder einen Termin.

 

Dieser kann weitgehend frei gewählt werden. Es handelt sich um kalendarische Zeitpunkte. Es ist den Parteien überlassen, im Bedarfsfall darüber hinausgehende Präzisierung vorzunehmen.

 

3.8.2.4 Ort

 

Um die Erbringung des Leistungsumfangs, der anzubieten ist, räumlich einzugrenzen, bestimmen Mitglieder einen Ort.

 

Dieser kann weitgehend frei gewählt werden. Es ist den Parteien überlassen, im Bedarfsfall genaue Präzisierung vorzunehmen.

 

3.8.2.5 Verteilung der Lasten bzw. Pflichten

 

Um die Lasten bzw. Pflichten, die mit der Erbringung des Leistungsumfangs, der anzubieten ist, verbunden sind, den Vertragsparteien zuzuweisen, haben die Mitglieder die Möglichkeit, genau dies zu tun durch Setzen eines Häkchens unter Künstler bzw. Veranstalter.

 

Je nach Zusammenhang hat die dadurch vorgenommene Zuweisung im Fall, dass Einigung darüber erzielt wurde, die Bedeutung, dass die Partei, welcher die Last bzw. Pflicht zugewiesen ist, entweder zu ihrer Erbringung bzw. Bereitstellung oder zu der Last des Tragens der Kosten zu ihrer Erbringung bzw. Bereitstellung verpflichtet ist.

 

Es ist den Parteien überlassen, im Bedarfsfall genaue Präzisierung vorzunehmen.

 

Zu beachten ist, dass es Lasten bzw. Pflichten gibt, die nur einer Vertragspartei und solche die beiden Vertragsparteien zugewiesen werden können und im Fall der Einigung von der bzw. den Partei bzw. Parteien zu erbringen bzw. erfüllen sind.

 

3.8.2.6 Typ

 

s. 3.6.2

 

3.8.2.7 Sonderwünsche

 

Um weitere Lasten bzw. Pflichten, die mit der Erbringung des Leistungsumfangs, der anzubieten ist, verbunden sind, zu bestimmen, haben die Mitglieder die Möglichkeit, genau dies zu tun durch freies Formulieren etwaiger Sonderwünsche.

 

3.8.2.8 Bilder

 

Um den Leistungsumfang, der anzubieten ist, bildlich zu beschreiben, haben die Mitglieder die Möglichkeit, Bilder in das System einzustellen. Es gelten die allgemeinen Regeln des Marktplatzes.

 

3.8.2.9 Hörproben und Filmclips

 

Um den Leistungsumfang, der anzubieten ist, in akustischer und visueller Weise zu beschreiben, haben die Mitglieder die Möglichkeit, entsprechende Dokumente in das System einzustellen, nämlich Hörproben und Filmclips. Es gelten die allgemeinen Regeln des Marktplatzes.

 

3.8.2.10 Beschreibung

 

Um den Leistungsumfang, der anzubieten ist, in schriftlicher Form zu beschreiben, haben die Mitglieder die Möglichkeit, Texte in das System einzustellen. Es gelten die allgemeinen Regeln des Marktplatzes.

 

3.8.2.11 Abgeltung des Auftritts

 

Um den Leistungsumfang, der anzubieten ist, zu entgelten, bestimmen die Mitglieder die Gage.

 

3.8.2.12 Rechte an den Dokumenten von Auftritten, Medien

 

Um die Rechte an den Dokumenten zu bestimmen, die mit der Erbringung des Leistungsumfangs verbunden sind bzw. dadurch entstehen, bestimmen die Mitglieder darüber.

 

Es sind sehr knappe, jedoch sehr präzise Formulierungen vorgegeben, die den Sachverhalt genau und in weitgehend unmißverständlicher Weise regeln. Es ist den Parteien überlassen, im Bedarfsfall genaue Präzisierung vorzunehmen, indem sie sonstige Einschränkungen formulieren.

 

Werden Verbote ausgesprochen und einigt man sich darauf, so haben entsprechende Bestimmungen gleichermaßen Gültigkeit wie gleiche bzw. ähnliche Handelsklauseln, die Verwendung finden in Vertragsverhältnissen, die nicht unter Zuhilfenahme des Internet bzw. unter der Vermittlertätigkeit von hodegos zustandekommen, und es gelten handelsübliche und allgemeingültige Interpretationen. Wird zum Beispiel Fotografie ausdrücklich verboten, so genügt ein Veranstalter seiner vertraglichen Pflicht nicht, wenn er nur selbst nicht fotografiert, sondern erst, wenn er das allgemeine Fotografierverbot verhängt und auf dessen Einhaltung achtet.

 

3.9 Pflichten von hodegos im Fall des Zustandekommens eines Vertrags

 

Kommt zwischen am Geschehen des Marktplatzes teilnehmenden Parteien, Künstlern und Veranstaltern, unter der Zuhilfenahme der Funktion des Marktplatzes ein Vertrag zustande, so bestätigt hodegos die Inhalte des über den Maktplatz zustandegekommenen Vertragsverhältnisses den Parteien einschließlich sämtlicher im Rahmen der elektronischen Angebots- und Gegenangebotsstellung enthaltenen Einzelheiten in schriftlicher Form, normalerweise durch elektronische Post an die registrierte E-Mail Anschrift der Nutzer. Über die Mitteilung an sich hinaus sendet hodegos an die von den Vertrag schließenden Parteien hinterlegte Postfächer Dokumente, in welchen alle Willenserklärungen, die zu Vertragbestandteilen geworden sind, unter anderem Bestimmung sämtlicher Rechte und Pflichten, vermerkt sind. Diese unter Zuhilfenahme des Marktplatzes hodegos geschlossenen Verträge können aufgrund der Art und Weise ihres Zustandekommens nicht die handgeschriebenen Original-Unterschriften der Parteien enthalten; sie sind jedoch ohne solche Unterschriften rechtsgültig. Nebenabreden und Vereinbarungen, welche Künstler und Veranstalter über die in den Einzelheiten der Vereinbarungen des Angebots, Gegenangebots und des Vertrags des Marktplatzes getroffenen Vertragsbestandteile hinaus über die elektronische Post des Marktplatzes erzielt haben, finden keine Berücksichtigung in der schriftlichen Bestätigung des Vertrags, welche hodegos den Parteien nach Abschluss überstellt, und sind als solche im Sinne des Vertrags unwirksam. Ebenfalls unwirksam im Sinne des Vertrags sind jegliche Nebenabreden und Vereinbarungen, welche Künstler und Veranstalter über die in den Einzelheiten der Vereinbarungen des Angebots, Gegenangebots und des Vertrags des Marktplatzes getroffenen Vertragsbestandteile hinaus außerhalb des Marktplatzes erzielt haben.

 

3.10 Haftungsausschluss von hodegos im Fall des Zustandekommens eines Vertrags

 

hodegos als Betreiber des Marktplatzes trägt in keinem Fall Verpflichtung oder Haftung zur Erfüllung jeglicher im ursprünglichen Angebot beziehungsweise Gegenangebot beziehungsweise Vertrag beziehungsweise Nebenabreden vereinbarten Leistungsversprechen in Bezug auf einen Auftritt im Sinn des Marktplatzes und der AGB; im Fall der Ungewißheit oder Streitigkeit über die Verteilung der Pflicht bezüglich Bestandteilen der Lasten zur Erbringung des eigentlichen Auftritts obliegt die Klärung über diese Frage den Parteien, das heißt Künstler und Veranstalter, untereinander.

 

3.11 Pflichten der Parteien gegenseitig gegenüber im Fall des Zustandekommens eines Vertrags

 

3.11.1 Pflichten des Künstlers

 

Im Fall des Zustandekommens eines Vertrags schuldet der Künstler dem Veranstalter den im Vertrag vereinbarten und mit den Leistungsmerkmalen beschriebenen Auftritt. Darüber hinaus obliegt es ihm, die vereinbarten Pflichten und Sonderwünsche des Veranstalters zu erfüllen beziehungsweise Lasten zu tragen.

 

3.11.2 Pflichten des Veranstalters

 

Im Fall des Zustandekommens eines Vertrags schuldet der Veranstalter dem Künstler die im Vertrag vereinbarte und mit den Zahlungsmerkmalen beschriebene Gage. Darüber hinaus obliegt es ihm, die vereinbarten Pflichten und Sonderwünsche des Veranstalters zu erfüllen beziehungsweise Lasten zu tragen.

 

 

3.12 Pflichten der Parteien gegenüber hodegos im Fall des Zustandekommens eines Vertrags

 

Im Fall des Zustandekommens eines Vertrags schuldet der Veranstalter der hodegos die für die Vermittlung durch hodegos anfallende Provision auf den Wert des Vertragabschlusses.

 

3.13 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole

 

3.13.1 Grundsätzliches

 

Der Marktplatz ermöglicht es Mitgliedern, sich nach Abschluß eines Vertrags und der Erbringung des Auftritts gegenseitig zu bewerten. Das Vornehmen einer Bewertung ist frühestens am Tag möglich, welcher auf das Datum des Stattfindens des Auftritts gemäß Vertrag folgt. Die Bewertungen sollen hauptsächlich dem Zweck dienen, dass sich an den bewerteten Verträgen und Auftritten nicht beteiligte Dritte, bei denen es sich um Interessenten künftiger Verträge und Auftritte handeln kann, über die Qualität und den Verlauf bereits erfolgter Verträge und Auftritte kundig machen können. Die Bewertungen werden von hodegos nicht geprüft und können in Einzelfällen unzutreffend oder irreführend sein. Die Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt, unzutreffende Bewertungen abzugeben, Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen, in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen und Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Tun auf dem Marktplatz. Desweiteren sind sogenannte Rachebewertungen untersagt, das heißt solche, die nicht wahrheitsgemäß erfolgen und dem bewerteten Mitglied schaden sollen, weil es zuvor eine Bewertung abgegeben hat, mit welcher der zuvor von ihm Bewertete nicht einverstanden ist. Sollte ein Mitglied im Fall einer Bewertung durch ein anderes Mitglied die Entfernung dieser Bewertung wünschen, so ist hodegos zu kontaktieren, die nach eigenen Massstäben entscheidet, ob und wie dem Anliegen zu folgen ist.

 

Die Abgabe einer Bewertung erfolgt durch alle Mitglieder auf der Grundlage der Freiwilligkeit. Niemand ist zur Abgabe einer Bewertung verpflichtet.

 

3.13.2 Bewertungsnoten

 

Der Marktplatz stellt den Mitgliedern die nachfolgenden Noten zur Verfügung:

 

Im Fall, dass der Bewertende der Ansicht ist, dass der zu Bewertende überwiegend positiv zu bewerten ist, kann er dies durch das Verwenden des sogenannten Daumen Hoch Symbols bekunden.

 

Im Fall, dass der Bewertende der Ansicht ist, dass der zu Bewertende überwiegend negativ zu bewerten ist, kann er dies durch das Verwenden des sogenannten Daumen Runter Symbols bekunden.

 

Der Bewertende ist dabei an die Grundsätze gemäß 3.10.1 gebunden und muß wählen: Da nur eine Bewertung insgesamt für den gesamten Vertrag und Auftritt möglich ist, selbst wenn Vertragsinhalt eine ganze Serie oder Vielzahl von Auftritten umfaßt, kann er nur ein mal entweder Daumen Hoch oder Daumen Runter wählen. Eine andere Note als die zuvor genannten steht im Rahmen des Bewertungssystems nicht zur Verfügung. In Fällen, in welchen der Bewertende sich nicht zwischen positiv und negativ entscheiden kann oder wenn er keine Bewertung abgeben möchte, braucht er keine Bewertung abzugeben. In indirekter Weise stellt die Nichtabgabe einer Bewertung eine Note dar, die je nach objektivem Sachverhalt und subjektiver Sichtweise besser oder schlechter als die Bewertung ausfällt, die zur wahrheitsgemäßen Beurteilung erfolgen sollte und würde, und deshalb fordert hodegos die Mitglieder auf, die Bewertung auf freiwilliger Basis erfolgen zu lassen.

 

Aus dem Verhältnis der Anzahl positiver und negativer Bewertungen errechnet hodegos einen Quotienten. Dieser wird in % angezeigt. Über den Quotienten hinaus wird die Anzahl aller Bewertungen und aller erzielter Verträge angezeigt.

 

Die Dauer, für welche die Bewertungen in der Form von Noten gespeichert bleiben, ist unbegrenzt.

 

3.13.3 Bewertungskommentar

 

Über die Note hinaus kann der Bewertende einen Kommentar im dafür vorgesehenen Feld eintragen. Der Bewertende ist dabei an die Grundsätze gemäß 3.10.1 gebunden. Die Dauer, für welche die Bewertungen in der Form von Kommentaren gespeichert bleiben, ist auf ein Jahr begrenzt.

 

 

3.14 Provisions-und Gebührenordnung

 

Zur Abgeltung des durch hodegos den Mitgliedern des Marktplatzes bereitgestellten Nutzens erhebt hodegos Gebühren und Provisionen. Bezüglich der einzelnen Leistungen, die insoweit grundsätzlich kostenpflichtig sind, und der Höhe bzw. Berechnungsgrundlagen sowie zur Vorgehensweise zum Einzug der Gebühren gelten die Regelungen der gesonderten hodegos Provisions-und Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Änderungen dieser werden den Mitgliedern durch Bekanntmachung im Rahmen des Marktplatzes und durch persönlich an sie gerichtete Mitteilung, normalerweise durch elektronische Post an die registrierte Anschrift der Mitglieder, mitgeteilt. hodegos überstellt dem Schuldner bezüglich der von ihm in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Leistungen jeweils detaillierte monatliche Abrechnungen, die vom Schuldner binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auszugleichen sind. Maßgeblich bezüglich der Zahlungsfrist ist der Geldeingang bei hodegos. Die Zahlungsverpflichtung ist grundsätzlich unabhängig von einer späteren Aufhebung, Anfechtung oder sonstigen Rückabwicklung des Auftrittsvertrags. Dies gilt auch für Rücktritts- oder Widerrufsfälle jeder Art.

 

4. Konfliktfälle, Nichterbringung von Auftritt, Storno

 

4.1 Grundsätzliches

 

Sollte der Auftritt gemäß eines unter der Zuhilfenahme der Marktplatzplattform zustandegekommenen Vertrages aus Gründen, die die Parteien nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden und kommt es nicht zur Zahlung einer Gage, in voller oder anteiliger Höhe, verzichtet hodegos auf die zu zahlende Provision, die durch diesen Vetrag entstanden ist. Die Parteien haben die Stornierung des Vertrags umgehend an hodegos mitzuteilen. Hierzu ist das Formular im persönlichen Bereich unter Mein hodegos und dem Punkt „Storno“ zu verwenden. Bereits durch hodegos vereinnahmte Provisionen werden erstattet.

 

4.2 Verpflichtungen außerhalb, Kollision von Vertragsansprüchen

 

Verträge, welche unter Zuhilfenahme von hodegos zustandekommen und welchen etwa andere Verträge oder Absprachen entgegenstehen, etwa solche, womit sich Künstler außerhalb von hodegos durch  Rahmen- oder sonstwie geartete -Verträge auf der Grundlage der Ausschließlichkeit oder der Unterlassung gegenüber einem oder mehreren bestimmten Veranstalter verpflichtet haben, verlieren ihre Gültigkeit nicht durch das Bestehen ebensolcher anderer Verträge oder Absprachen, sondern behalten ihre Gültigkeit. Verträge, welche unter Zuhilfenahme von hodegos zustandekommen und welchen etwa andere Verträge oder Absprachen entgegenstehen, etwa solche, womit sich Veranstalter außerhalb von hodegos durch  Rahmen- oder sonstwie geartete -Verträge auf der Grundlage der Ausschließlichkeit oder der Unterlassung gegenüber einem oder mehreren bestimmten Künstler verpflichtet haben, verlieren ihre Gültigkeit nicht durch das Bestehen ebensolcher anderer Verträge oder Absprachen, sondern behalten ihre Gültigkeit. Vorstehend beschriebene Kollision von Vertragsansprüchen stellen keinen Grund dar, der zum Storno eines etwa unter Zuhilfenahme des Marktplatzes hodegos zustandegekommenen Auftrittsvertrages durch eine der Parteien berechtigt. Unerheblich bleibt dabei, ob eine etwa außerhalb vereinbarte Verpflichtung in zeitlicher Hinsicht bereits vor dem Zustandekommen eines Vertrags unter der Zuhilfenahme von hodegos bestand. Weder die jeweils andere Partei noch hodegos sind derjenigen Partei zum Ersatz etwaigen Schadens verpflichtet, welcher ihr infolge der Einhaltung des unter der Zuhilfenahme von hodegos geschlossenen Vertrags in der etwaigen Situation der Kollision von Vertragsansprüchen entsteht beziehungsweise welchen sie geltend macht. Folglich obliegt jeder unter hodegos agierenden Partei die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung ihrer rechtlichen und vertraglichen Möglichkeiten zur tatsächlichen Erbringung beziehungsweise Erfüllung ihrer Pflichten und der Einschränkungen solcher, und niemand anderes als sie selbst ist für ihr Tun und Lassen verantwortlich. Darüber hinaus schließt hodegos jegliche Haftung Dritten gegenüber aus, welche solche hodegos gegenüber geltend machen etwa mit Hinweis auf Konfliktfälle von Nutzern von hodegos mit außerhalb von hodegos eingegangene Verpflichtungen.

 

4.3 Absagen von Auftritten und Bestellungen: Storno, Konsequenzen, Kompensation von Vorleistungen

 

Das Eingehen rechtsverbindlicher Auftrittsverträge stellt für die am Vertrag beteiligten Parteien eine Situation dar, die den Parteien Herausforderungen und Arbeiten zur Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten bereitet, mitunter unmittelbar nach Vertragsschluß und lange vor dem eigentlichen Termin. Zum Beispiel aus Sicht eines Künstlers: Es finden Proben für ein bestimmtes Projekt statt. Zum Beispiel aus Sicht eines Veranstalters: Er besorgt Ausstattung für ein bestimmtes Projekt. Kommt es nun zur einseitigen plötzlichen Absage, so kann dies dazu führen, dass die bereits erbrachten Vorleistungen verfallen und oder dass Kosten anfallen dadurch, dass Ersatz zu schaffen ist. Die Vielfalt der Situationen und Fälle kann nicht durch Regularien erfaßt werden, bei der eine bestimmte Regel die Verfahrenweise für einen jeden Einzelfall bestimmt. Die vorbeschriebene Situation begründet es, dass derjenigen Partei, die als Vertragspartner der absagenden Partei agiert, eine Kompensation ihrer Vorleistungen zusteht, die von der absagenden Partei zu zahlen ist, ohne dass es der ausdrücklichen Forderungsstellung mit Begründung seitens des Vertragspartners bedarf. Diese Kompensation bemißt sich nach dem zeitlichen Vorlauf, mit welchem die Absage mitgeteilt und wirksam wird, angerechnet auf den Betrag der Gage. Die hier getroffenen Regelungen lassen weitergehende zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, aus welchen sich abweichende Konsequenzen ergeben können, unberührt.

 

Erfolgt eine Absage eines rechtsgültigen Auftrittsvertrags durch eine Vertragspartei -

 

weniger als 12 Monate vor dem Termin, so schuldet sie der anderen Partei 6,25% der Gage.

weniger als 6 Monate vor dem Termin, so schuldet sie der anderen Partei 12,5% der Gage.

weniger als 3 Monate vor dem Termin, so schuldet sie der anderen Partei 25% der Gage.

weniger als 6 Wochen vor dem Termin, so schuldet sie der anderen Partei 50% der Gage.

weniger als 1 Monat vor dem Termin, so schuldet sie der anderen Partei 75% der Gage.

weniger als 1 Woche vor dem Termin, so schuldet sie der anderen Partei 100% der Gage

 

gleichermaßen, ob es sich bei der absagenden um Künstler oder Veranstalter und der von der Absage betroffenen anderen um Veranstalter oder Künstler handelt.

 

Die Gründe, die zur Absage führen, sind unerheblich. Höhere Gewalt und andere Umstände, für welche die absagende Partei nicht verantwortlich ist oder nicht sich verantwortlich sieht, bleiben bei der Feststellung der Anspruchslage unberücksichtigt. Im Sinn einer auf langfristige Zusammenarbeit und Handelstätigkeit gerichteten Wahrnehmung der Interessen als Künstler wie als Veranstalter im Sinn des Marktplatzes und der AGB haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, Ansprüche und Interessen abzuwägen und danach zu entscheiden, ob sie ihre Forderungen durchsetzen oder darauf verzichten.

 

Die Zahlung der Kompensation wird sofort fällig: Sie ist dem Vertragspartner der absagenden Vertragspartner durch den absagenden Vertragspartner unverzüglich und unaufgefordert zu zahlen. Falls der Veranstalter dem Künstler bereits die volle Gage oder Anteile derer gezahlt hat und es zur Absage einer der Parteien kommt und bereits bezahlte Anteile die Höhe der Kompensation übersteigen, so muß der Künstler unverzüglich zuviel vereinnahmte Anteile an den Veranstalter zurückzahlen. In jedem Fall kann die von der Absage betroffene Partei die Kompensation in Anrechnung bringen.

 

In Hinblick auf die Provision, die hodegos zusteht, bedeutet dies, dass sich die Provision auf der Grundlage der Kompensation errechnet. Etwa bereits erhobene und zuviel vereinnahmte, da auf der vollen Höhe der Berechnungsgrundlage errechnete  Provisionsanteile werden durch hodegos erstattet.

 

Die vorgenannte Aufstellung hat den Charakter allgemeiner Geschäftsbedingungen, die in rechtsverbindlicher Weise in allen Fällen gilt, falls durch die Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Die Vereinbarung abweichender Vertragsbedingungen ist den Parteien freigestellt. Werden abweichende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese nur, wenn diese unter der Verwendung des Gebots- und Vertragswesens des Marktplatzes vereinbart werden. Dafür stehen den Parteien in den Gebotsformularen die Funktionen der freien Beschreibung und Sonderwünsche zur Verfügung. Nicht durch Verwendung des Gebots- und Vertragswesens des Marktplatzes, sondern außerhalb vereinbarte Nebenabreden sind unwirksam. Sieht eine von den AGB abweichende eigene Vereinbarung eine bestimmte Kompensation im Fall der Absage vor und kommt es zur Absage, so errechnet sich die hodegos zustehende Provision auf der Grundlage dieser Kompensation unabhängig davon, ob die Kompensation tatsächlich gezahlt oder nicht gezahlt wird.

 

Es ist den Parteien ebenfalls freigestellt, dass sie auf ihnen zustehenden Kompensationen verzichten. Von diesem Verzicht bleibt die Provision, die an hodegos zu zahlen ist, unberührt: hodegos steht die Provision auf der Grundlage der Kompensation zu.

 

4.4 Konflikte

 

Konflikte, welche etwa dadurch entstehen, dass Vertragsparteien die jeweilige andere beschuldigen, ihren Verpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen zu haben, sind grundsätzlich vorrangig zwischen den Parteien zu klären. Es gilt der Haftungsausschluß, wonach hodegos sich auf die Rolle des Vermittlers beschränkt und keinerlei Haftung für zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen übernimmt.

 

hodegos ist in Fällen, in welchen die Beilegung des Konflikts in der zunächst direkt zu erfolgenden Kommunikation der Parteien untereinander nicht gelingt, mit dem Ziel der Wahrung der Integrität und Kontinuität um Schlichtung bemüht. Diese Bemühung kann im nächsten Schritt nur hilfsweiser Versuch der Beilegung von Konfliktfällen sein. Die Beteiligung von hodegos mit dem Ziel der einvernehmlichen Beilegung gründet sich auf Prüfung für hodegos prüfbarer Umstände. Diese beschränkt sich auf die Sichtung und Auswertung bei hodegos dokumentierter Beweismittel. Das Motiv, von welchem hodegos bei der Aufklärung strittiger Fälle geleitet ist, besteht weniger in der Zuweisung von Recht und Schuld in bestimmten Einzelfällen, als vielmehr im Fortbestehen der insgesamten Handelstätigkeit aller und betroffener Mitglieder. hodegos wird zur Beilegung strittiger Fälle nicht oder nur in beschränktem Maß Beweismittel heranziehen, welche aus Dokumenten bestehen, welche nicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei hodegos bereits gespeichert sind. Es wird darauf hingewiesen, dass hodegos nicht in der Lage ist, festgestellte Schuld durchzusetzen, sondern dass das Höchstmaß zur Sanktionierung in der Suspendierung beziehungsweise der Kündigung von Mitgliedern liegt, welche des Verstoßens gegen die AGB oder der Nichterfüllung aus Verträgen nach dem Ermessen von hodegos für schuldig befunden wurden. Alle darüber hinausgehende Forderungen bleiben den Mitgliedern überlassen. hodegos kann die Konfliktfälle nach eigenem Ermessen beenden und ist keiner Partei zur Rechenschaft oder zur Offenlegung des Prüfungsverfahrens oder von Beweismitteln verpflichtet.

 

 

(Stand März 2013)